Das Jahr beginnt mit einer Reihe von Stürmen, “Ulli und Andrea” zeigen uns erneut die Kraft der Natur.
Bis in das Flachland gab es orkanartige Böen.
Besonders betroffen sind Immobilienbesitzer und Autofahrer.
Panik und Angst sind aber hier für die falsch am Platz, die richtig versichert sind.
Natürlich kostet ein Schaden immer Mühe und Aufwand aber bei einer guten Absicherung braucht man vor
den finanziellen Folgen eines Sturms keine Angst zu haben.
Ab Windstärke 8 (61 km/h) gilt ein Sturm aus Versicherungssicht als Sturm und dessen Folgen sind in der Regel versichert.
Eine Immobilie ist über die Gebäudeversicherung abgesichert.
Häufig sind Dächer oder Schornsteine betroffen. Sofern Sie nachweisen können, dass der Wind eine Geschwindigkeit von 61 km/h erreicht hat kann ein Versicherer sich meist nicht der Leistungspflicht entziehen.
Auch Folgeschäden, wie das Hereinregnen nach einem abgedeckten Dach sind meist mitversichert.
Wichtig ist für den Versicherungsnehmer, dass das Gebäude in einem guten Zustand war und es regemäßig instand gehalten wurde.
Ihre Möbel und das persönliche Hab und Gut sollte über eine Hausratversicherung versichert sein.
Aber Achtung, Sie müssen einen Schaden nachweisen können und auch den Wert, den der Gegenstand hat.
Bei Sturmschäden ist das ja noch einfach, weil oft der Gegenstand noch vorhanden ist. Bei Feuer ist das schon schwieriger. Denn wenn Sie keinen Nachweis über die Gegenstände haben, braucht der Versicherer auch nicht zu zahlen.
Daher rate ich Ihnen, bewahren Sie Kaufbelege auch ÜBER den Garantiezeitraum auf.
Manche Gegenstände gehören normalerweise zur Gebäudeversicherung weil Sie fest mit dem Gebäude verbunden sind.
Jedoch wenn der Eigentümer nicht der Gebäudebesitzer ist sondern der Mieter, der diese Gegenstände (z.B. Satelittenschüssel, Markise usw.) bezahlt hat und diese auch selber nutzt, dann ist die Hausratversicherung in der Leistungspflicht.
Wichtig bei der Hausratversicherung ist die Wahl der Versicherungssumme, denn wenn diese falsch ermittelt ist, kann der Versicherer im Leistungsfall Abzüge wegen nterversicherung machen. Wenn Sie Ihre Versicherungssumme prüfen lassen wollen, können Sie dies über diesen Fragebogen machen.
Elementarschäden
Oft nicht versichert sind die “Elementarschäden”. Z.B.Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Oberflächenwasser. Öffnet also der Himmel seine Schleusen und durch den Regen wird die Wohnung überflutet, ohne das ein Sturmschaden vorliegt, so muss man eine Elementarschadenversicherung führen die dann in solchen Fällen leisten muss.
Blitz und Überspannung
Wenn zu dem Sturm auch noch ein Gewitter kommt, so haftet die Versicherung nur wenn der Blitz direkt ins Haus oder zumindest auf das Grundstück einschlägt.
Wenn man hingegen auch dann versichert sein will, wenn eine Überspannung die Elektrogeräte beschädigt oder zerstört dann sollte man auf jedenfall die Überspannung in der Gebäude wie auch in der Hausratversicherung mitversichert haben.
Kraftfahrzeugversicherung
Bei der Kraftfahrzeugversicherung muss eine Teilkasko vorhanden sein, damit man im Fall der Fälle Geld bekommt.
Hat ein Sturm z.B. Dachziegel oder Äste auf ein Auto geschleudert oder der Hagel die Kühlerhaube in eine Reliefe-Landschaft verwandelt, kommt die Teilkasko dafür auf. Klar im Vorteil sind Vollkaskoversicherte, bei denen die Teilkasko automatisch inklusive ist. Denn ihr Schadenfreiheitsrabatt wird in diesem Fall nicht belastet.
Außerdem gilt bei der Selbstbeteiligung der meist niedrigere Betrag der Teilkaskoversicherung.
Der Kunde muss sich also weniger anrechnen lassen.
Achtung ein umgefallener Baum und dessen Folgen zahlt nur die Vollkaso!
Hochwasser und Überschwemmung zahlt die Kasko. Aber auch hier Achtung, sollte eine Behörde vor Hochwasser gewarnt haben verliert man den Versicherungsschutz wenn man das Fahrzeug nicht wegschafft.
Also, wenn Sie sich nicht sicher sind ob Ihr Versicherungsschutz Ihren Wünschen entspricht, sprechen Sie uns an und wir prüfen dies für Sie!
Verschiedene Fragebögen finden Sie dazu hier: Klicken



